FAQ

Hier sind die am häufigsten gestellten Fragen an psychsolution huber.

Beginnt man eine Psychotherapie oder ein Coaching, so lässt man sich auf einen Prozess ein. Da jeder Mensch einzigartig ist, ist auch jeder Prozess und die Art und Ausprägung der Themen, welche in die Therapie/Coaching eingebracht werden, individuell. Als Faustregel geht man in der kognitiv-behavioralen Psychotherapie von ca. 15 Sitzungen aus.

Sitzungen bei Jeanin Huber-Sonderegger sind in den meisten Fällen durch die Zusatzversicherung gedeckt. Bitte klären Sie vor der ersten Sitzung die Kostendeckung durch Ihre Zusatzversicherung ab. Geben Sie an, dass Sie eine Psychotherapie oder ein psychologisches Coaching bei Jeanin Huber-Sonderegger in Anspruch nehmen möchten und erwähnen Sie die ZSR Nummer D833031 an, welche nur für Zusatzversicherungen (VVG) gültig ist. Falls Sie über die Grundversicherung Psychotherapiesitzungen wahrnehmen möchten, ist die Empfehlung eine:n Psychotherapeut:in mit Anerkennung in der Grundversicherung (OKP) zu suchen.
Alternativ können Sie die Sitzungen auch selbst bezahlen.

Paarsitzungen sind leider in der Schweiz noch nicht Versicherungsanerkannt, weshalb sie selbst bezahlt werden müssen.

Eine Coachingsitzung kostet 180.- CHF auf 60 Min, inklusive Vor- und Nachbereitung, exkl. 8.1% MwSt.

Eine Psychotherapiesitzung im Einzelsetting kostet 180.- CHF auf 50Min, inklusive Vor- und Nachbereitung.

Eine Paarsitzung dauert 90 Min und kostet 300.- CHF, inklusive Vor- und Nachbereitung.

Leistungen in Abwesenheit der Klient:in, per Telefon, E-Mail oder Kurznachrichten werden zum selben Tarif im 5-Minuten Takt verrechnet.

Alles was Sie mir mitteilen, bleibt unter uns. Als Psychotherapeutin stehe ich unter dem Berufsgeheimnis, der Schweigepflicht. Sollte ein Austausch mit anderen Fachpersonen wünschenswert sein, werde ich Sie schriftlich um eine gegenseitige Schweigepflichtentbindung gegenüber der betreffenden Fachperson bitten. Eine Besonderheit stellt die Arbeit mit minderjährigen Personen dar: Bei Personen unter 18 Jahren haben die Eltern/Vormundschaft Auskunftsrecht.

Neben einer langjährigen Ausbildung zur eidgenössisch anerkannten Psychotherapeutin (mehr zum Unterschied zwischen Coach, Psychotherapeut:in und Psychiater:in finden Sie im Blog (Link zu Blogeintrag)) stellt die laufende Fortbildung ein Pfeiler dar, zu welcher ich mich durch den Titel Fachpsychologin für Psychotherapie FSP verpflichtet habe.
Ein weiterer Pfeiler ist die kontinuierliche Supervision (Fallbesprechungen) durch Psychiater Dr. med. Christian Dietrich. In den Sitzungen selbst nutze ich gerne psychodiagnostische Tools wie Fragebogen, um den Verlauf zu messen.